Liebe Büchereibenutzer-/innen!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der enormen Preissteigerung für Medien und Porto unsere Mahngebühren wie folgt erhöhen müssen:

Nachgebühren 0,50 Euro pro Medium/Woche
Portogebühren für Mahnungen 2,00 Euro

Diese Gebührenerhöhung wurde in Absprache mit der Trägerschaft der Bücherei beschlossen und tritt ab April 2023 in Kraft.

 

Benutzungsordnung

1. Allgemeines

Die Bücherei Weingarten ist eine öffentliche Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Weingarten und der Kath. Gesamtkirchengemeinde Wein­garten. Sie ist jedermann zugänglich.

2. Anmeldung

Voraussetzung für die Entleihung von Medien ist ein Leserausweis. Dieser wird gegen Vorlage des Personal- oder Schülerausweises ausgestellt und bleibt Eigentum der Bücherei Weingarten. Er ist nicht übertragbar und sorgfältig aufzubewahren. Sein Verlust ist umgehend anzuzeigen. Für evtl. Schäden haftet der Inhaber des Ausweises. Änderungen von Namen oder Anschrift sind unverzüglich mitzuteilen.

Minderjährige benötigen eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular. Dieser verpflichtet sich, alle Gebühren und im Schadensfall anfallende Kosten zu begleichen.

Die persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert und dienen ausschließlich der Erfüllung einer ordnungsgemäßen Büchereiorganisation.

3. Ausleihe

Die vorhandenen Medien können gegen Vorlage des Leserausweises ausgeliehen werden. Grundsätzlich nicht entleihbar sind Präsenzbestände. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der gleichzeitig an eine/n Benutzer/in zu verleihenden Medien zu begrenzen.

4. Leihfristen

Die Ausleihfrist beträgt für Bücher, CDs, MCs, CD-ROMs, DVDs und Spiele 3 Wochen. Auf Wunsch kann, wenn keine Vormerkung vorliegt, die Ausleihfrist um weitere 3 Wochen verlängert werden. Die 1. Verlängerung kann telefonisch erfolgen, für jede weitere Verlängerung muss das entsprechende Medium vorgelegt werden. Für Zeitschriften gilt eine Ausleihfrist von 1 Woche. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen telefonisch nicht möglich. Für die Rückgabe gilt für alle Medien ein Zeitfenster von 7 Tagen, erst dann werden Nachgebühren fällig.

5. Verhaltensregeln bei Benutzung der Bücherei

Jede/r Benutzer/in hat sich in der Bücherei so zu verhalten, dass der Benutzungsbetrieb nicht gestört wird. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden und müssen draußen bleiben.

Rauchen, Essen und Trinken ist in den Büchereiräumen nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet der Bereich des Lesecafés, in dem ausschließlich die von der Bücherei angebotenen Getränke konsumiert werden dürfen.

Überbekleidung, Schirme und Taschen dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden. Es werden den Benutzern Garderoben, Taschenablagen und Schließfächer zur Verfügung gestellt. Die Fächer dürfen nur bis zur Schließung der Bücherei am gleichen Tag in Anspruch genommen werden. Das Büchereipersonal ist berechtigt, sich den Inhalt von Mappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen vorzeigen zu lassen. Für Geld und sonstige Wertgegenstände sowie für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

6. Behandlung der Medien und Haftung

Das Bibliotheksgut sowie alle Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Eintragungen, Unterstreichungen und sonstige Veränderungen an den Medien sind untersagt.

Verlust und festgestellte Mängel der ihm/ihr ausgehändigten Medien hat der/die Benutzer/in unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliothekseigentum während der Benutzung sowie für Schäden, die aus dem Verlust oder dem Missbrauch des Leserausweises entstehen, hat der/die Benutzer/in vollen Ersatz zu leisten, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.

Tonträger und digitale Medien dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Der/Die Benutzer/in ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts verantwortlich.

7. Weisungs- und Ausschlussrecht

Das Büchereipersonal ist berechtigt, dem/der Benutzer/in Weisungen zu ertei­len. Dem Personal steht das Hausrecht zu.

Die Bücherei ist berechtigt, Benutzer/innen, die schwerwiegend oder wieder­holt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, insbeson­dere wenn sie die entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückge­ben oder ge­schuldete Gebühren nicht entrichten, ganz oder teilweise von der Benutzung auszuschließen.

8. Gebühren

Für das Ausleihen von Medien wird eine jährliche Gebühr von 15,- € für Erwachsene erhoben. Bei Vorlage eines Sozialpasses reduziert sich die Gebühr auf 10,- €. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen 5 Euro. Kinder unter 7 Jahren sind von der Gebühr befreit.

Für die Ausstellung des Leserausweises bzw. eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 1,50 Euro erhoben.

Bei Überschreitung der Leihfrist fallen, ohne dass es einer Erinnerung durch die Bücherei bedarf, Säumnisgebühren an. Diese entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Bei einer Überschreitung der regulären Leihfrist um mehr als 14 Tage wird die Rückgabe schriftlich angemahnt. Werden nach der 3. Mahnung die entlie­henen Medien nicht zurückgegeben, so kann die Bücherei die Medien aus der Wohnung durch Boten abholen lassen oder ersatzweise neu beschaf­fen.

Werden nach der 3. Mahnung Botengänge erforderlich beträgt die Gebühr je Botengang 10 Euro.

Werden Medien neu beschafft oder repariert, weil der/die Benutzer/in sie verloren, nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben oder beschädigt hat, so wird neben Schadenersatz eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro erhoben.

Für die Internetbenutzung fallen 50 Cent pro angefangene Viertelstunde an.

Vormerkungen kosten 30 Cent pro Medium. Es erfolgt eine telefonische Benachrichtigung. Wird das Medium innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt, erlischt die Vormerkung.

9. Onleihe (Ausleihe von digitalen Medien)

Die Bücherei Weingarten gehört zum Verbund libell-e.de. Über das Portal der Onleihe auf unserer Homepage können Sie auch digitale Medien ausleihen. Beachten Sie bitte die dort hinterlegte Benutzungsordnung für die Ausleihe von E-Medien. Dieses Angebot können Sie ohne zusätzliche Kosten nutzen, wenn Sie einen gültigen Leseausweis besitzen und den Jahresbeitrag bezahlt haben. Dasselbe gilt für die TigerBooks-App, die Sie im App Store downloaden können. Sie beinhaltet mehrere Tausend interaktive Kinderbücher, E-Books und Hörbücher bekannter Kinderbuch-Verlage.

 

Weingarten, 01.05.2007 /  letzte Änderung am 01.08.2019